Siehe unser Dienst im Bürgernetz
Unionsbürger haben das Recht, sich im italienischen Staatsgebiet für einen Zeitraum von drei Monaten frei zu bewegen und aufzuhalten, einzige Voraussetzung dafür ist der Besitz eines für die Ausreise gültigen Ausweises.Für Aufenthalte von mehr als drei Monaten müssen Unionsbürger in der Gemeinde ihres gewöhnlichen Aufenthalts um die meldeamtliche Eintragung ansuchen. Dabei müssen Dokumente beigebracht werden, die Folgendes bescheinigen:
- Ausübung einer abhängigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit im Staat.
- Vorhandensein ausreichender Mittel für sich und die Familienangehörigen, so dass während des Aufenthalts keine staatlichen Sozialhilfeleistungen beansprucht werden müssen sowie einer Krankenversicherung oder anderer Formen der Abdeckung sämtlicher Risiken auf dem Staatsgebiet.
- Einschreibung in eine öffentliche oder anerkannte private Schule zur Absolvierung eines Studiums oder einer Berufsausbildung und Vorhandensein einer Krankenversicherung oder einer anderen Form der Abdeckung sämtlicher Risiken auf dem Staatsgebiet sowie Vorhandensein ausreichender Mittel für sich und die Familienangehörigen , so dass keine staatlichen Sozialhilfeleistungen beansprucht werden müssen; dies kann auch mittels Erklärung oder in anderer geeigneter Form bescheinigt werden.
- Familienangehöriger eines Unionsbürgers zu sein, der eine der oben genannten Bedingungen erfüllt.