Pilze sammeln

Das Sammeln von Pilzen in Südtirol ist mit Landesgesetz vom 19. Juni 1991, Nr. 18 i.g.F. geregelt. 

Voraussetzungen für das Pilzesammeln

  • außerhalb der Wohnsitzgemeinde: Einzahlung Fixgebühr von € 8,00/Tag/Person (ab 14 Jahre) zugunsten der Gemeinde, in welcher man sammeln möchte (einmalige Zahlungen auch für mehrere gerade Tage möglich) und Personalausweis
  • innerhalb der Wohnsitzgemeinde: nur Personalausweis

EINZAHLUNGSMÖGLICHKEITEN:

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Zuständig

Formulare

DEU