Gemeindeverordnung über die Abhaltung von Volksbefragungen

Verordnung der Gemeinde Rodeneck über die Durchführung von Volksbefragungen – Regeln für Bürgerbeteiligung durch Referenden.

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Veröffentlichungsdatum

10.05.2016

Beschreibung

  • Die Gemeinde Rodeneck hat klare Regeln festgelegt, wie Bürgerinnen und Bürger eine Volksbefragung beantragen und durchführen können.
  • Die Verordnung beschreibt, wer abstimmen darf, wie Anträge gestellt, Unterschriften gesammelt und die Abstimmung organisiert wird.
  • Sie regelt auch, wie das Ergebnis festgestellt und veröffentlicht wird und welche rechtlichen Folgen es für die Gemeinde hat.

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Veröffentlichungsdatum

10.05.2016

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Zuletzt aktualisiert: 20.08.2025, 14:48 Uhr

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