Verordnung über die Anwendung der im Statut des steuerpflichtigen vorgesehenen Rechte und über die einvernehmliche Feststellung

Die Gemeinde Rodeneck regelt mit dieser Verordnung die Rechte der Steuerpflichtigen und das Verfahren zur einvernehmlichen Steuerfeststellung.

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Veröffentlichungsdatum

27.06.2016

Beschreibung

  • Die Verordnung legt fest, wie die Gemeinde bei Steuerverfahren die Rechte der Bürgerinnen und Bürger schützen muss, zum Beispiel durch Anhörung und transparente Entscheidungen. 
  • Sie beschreibt, wann und wie Steuerpflichtige ihre Meinung sagen dürfen und wie sie mit dem Steueramt eine gemeinsame Lösung finden können. 
  • Außerdem wird erklärt, wie man Fehler korrigieren kann und welche Regeln für Ratenzahlungen und Strafen gelten.

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Veröffentlichungsdatum

27.06.2016

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Zuletzt aktualisiert: 20.08.2025, 09:22 Uhr

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