Zuweisung von geförderten Wohnbaugrund

Die Gemeinde Rodeneck regelt mit dieser Verordnung die Vergabe von Grundstücken für den geförderten Wohnbau.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

08.05.2014

Beschreibung

  • Die Gemeinde Rodeneck vergibt Baugrundstücke an Menschen, die sich keine teuren Wohnungen leisten können. 
  • Wer ein Grundstück bekommen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen – zum Beispiel seit Jahren in der Gemeinde wohnen, kein anderes Haus besitzen und ein bestimmtes Einkommen haben. 
  • Die Gemeinde erstellt jedes Jahr eine Liste mit Bewerbern, bewertet sie nach Punkten und entscheidet, wer ein Grundstück bekommt.

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Veröffentlichungsdatum

08.05.2014

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Zuletzt aktualisiert: 20.08.2025, 08:59 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen

Vereinbarung zwischen Körperschaften

Dokumente, welche die Zusammenarbeit zwischen den Körperschaften ermöglichen, wie Vereinbarungen, Übereinkünfte,...

Pfarrbrief

 Pfarrbrief Rodeneck mit Terminen, Gottesdiensten und Veranstaltungen