Gemeindesteuer auf Immobilien (IMU) - Festlegung der Richtwerte für die Besteuerung der Baugrundstücke

Die Gemeinde Rodeneck legt in diesem Beschluss die Mindestwerte für die Besteuerung von Baugrundstücken im Rahmen der Immobiliensteuer (IMU) fest.

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Veröffentlichungsdatum

08.11.2012

Beschreibung

  • Die Gemeinde hat entschieden, wie viel ein Quadratmeter Baugrundstück mindestens wert ist, damit die Immobiliensteuer (IMU) berechnet werden kann.
  • Je nach Zone gelten unterschiedliche Werte, zum Beispiel 210 €/m² für Wohngebiete oder 98 €/m² für Gewerbegebiete.
  • In besonderen Fällen kann der Wert um 10 % erhöht oder gesenkt werden, und wenn in Verträgen höhere Werte stehen, wird die Steuer nach diesen höheren Werten berechnet.

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08.11.2012

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Zuletzt aktualisiert: 20.08.2025, 09:43 Uhr