Wohnsitz – Register der ansässigen Bevölkerung (A.P.R.)

Wohnsitzwechsel

Ein dauerhafter Umzug in die Gemeinde Rodeneck muss dem Meldeamt der Gemeinde innerhalb von 20 Tagen nach dem Umzug mitgeteilt werden. Dazu gehört auch der Wohnsitzwechsel innerhalb der Gemeinde, auch dann wenn sich nur die Wohnung und nicht die Adresse ändert.

Für einen Wohnsitzwechsel muss das Formular zur Wohnsitzerklärungausgefüllt und von allen volljährigen Familienmitgliedern unterschrieben werden. 

Folgende Dokumente müssen beigelegt werden:

  • für italienische Staatsbürger
        • Identitätskarte oder Reisepass
        • Steuernummer
        • Wohnberechtigungsnachweis (registrierter Mietvertrag, Katasterdaten bei Eigentum/Fruchtgenuss, registrierter Leihvertrag, unentgeltliche Nutzungsleihe an Verwandte oder Verschwägerte)
    Die Registrierung des Mietvertrages bzw. Leihvertrages kann innerhalb 45 Tagen ab Einreichsdatum der Wohnsitzerklärung nachgereicht werden.


  • für EU-Bürger
        • Identitätskarte oder Reisepass vom Herkunftsland
        • Steuernummer
        • Wohnberechtigungsnachweis (registrierter Mietvertrag, Katasterdaten bei Eigentum/Fruchtgenuss, registrierter Leihvertrag,unentgeltliche Nutzungsleihe an Verwandte oder Verschwägerte) Die Registrierung des Mietvertrages bzw. Leihvertrages kann innerhalb 45 Tagen ab Einreichsdatum der Wohnsitzerklärung nachgereicht werden.
        • Geburtsurkunde für minderjährige Kinder bei der Erstanmeldung


  • für Nicht-EU-Bürger
        • Reisepass vom Herkunftsland
        • Steuernummer
        • Aufenthaltsgenehmigung
        • Wohnberechtigungsnachweis (registrierter Mietvertrag, Kaufvertrag oder Katasterdaten bei Eigentum, registrierter Leihvertrag, unentgeltliche Nutzungsleihe an Verwandte oder Verschwägerte) Die Registrierung des Mietvertrages bzw. Leihvertrages kann innerhalb 45 Tagen ab Einreichsdatum der Wohnsitzerklärung nachgereicht werden.

Innerhalb von zwei Arbeitstagen nimmt das Meldeamt die Wohnsitzänderung im Einwohnermelderegister vor. Die Wohnsitzanmeldung ist mit dem Einreichsdatum sofort rechtswirksam. 

siehe unser Dienst im Bürgernetz

Zuständig

Formulare

DEU