Verordnung über die Haltung und Führung von Hunden

Die Gemeinde Rodeneck regelt in dieser Verordnung die Haltung und Führung von Hunden zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

30.04.2019

Beschreibung

  • Hundehalter müssen ihre Tiere gut behandeln, kontrollieren und dafür sorgen, dass sie niemanden gefährden oder stören.
  • In öffentlichen Bereichen müssen Hunde an der Leine geführt werden, und der Besitzer muss immer einen Maulkorb dabei haben.
  • Hundekot muss sofort entfernt werden, und Hunde dürfen bestimmte Orte wie Spielplätze, Schulen oder Friedhöfe nicht betreten.

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

30.04.2019

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 20.08.2025, 09:37 Uhr