- Es werden nur vollständige Projekte zur Begutachtung auf die Tagesordnung der Gemeindekommissionen für Raum und Landschaft gesetzt.
- Nicht vollständige bzw. nicht korrekte Anträge und Projekte unterliegen im Sinne der Bestimmungen des Landesgesetzes Nr. 9/2018 vorab der Vervollständigung/Berichtigung mit entsprechender Unterbrechung der Verfahrensfristen.
- Zudem ist bei der Ausarbeitung der Projekte darauf zu achten, dass diese sowohl urbanistisch als auch bau-, landschafts- und zivilrechtlich zulässige Vorhaben beinhalten, um zu vermeiden, dass Projekte bereits nach deren Einreichung als offensichtlich unzulässig zurückgewiesen werden müssen.
Die Abgabetermine wären folgende:
Abgabetermin für 17.04.2025 ist der 04.04.2025
Abgabetermin für 29.05.2025 ist der 16.05.2025
Abgabetermin für 03.07.2025 ist der 20.06.2025
Abgabetermin für 07.08.2025 ist der 25.07.2025
Abgabetermin für 04.09.2025 ist der 22.08.2025
Abgabetermin für 09.10.2025 ist der 26.09.2025
Abgabetermin für 13.11.2025 ist der 31.10.2025
Abgabetermin für 18.12.2025 ist der 05.12.2025